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News zum Coronavirus

Vereinfachte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Den von der Corona-Pandemie betroffenen Betrieben wird erneut die Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Februar bis April 2022 geboten.

Mit unserem Newsletter hatten wir bereits über die Möglichkeit einer vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber informiert. 

Wie der GKV-Spitzenverband in seinem aktuellen Rundschreiben mitteilt, wird ein vereinfachtes Stundungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge erneut möglich. Dies gilt für Unternehmen, die sich aufgrund noch ausstehender Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. Demnach können die Beiträge für die Monate Februar bis April im vereinfachten Verfahren bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai gestundet werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Beiträge bis einschließlich Juni 2021. 

Der Antrag auf Stundung der Beiträge muss wieder mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular gestellt werden. Das überarbeitete Muster eines solchen Antrags finden Sie unterhalb.